Erbitterter Widerstand der Bankenwelt auf EU-Expertenbericht unter
Liikanen zu erwarten
Liikanen zu erwarten
Soeben ist der lange erwartete Bericht der EU-Expertengruppe unter dem finnischen Zentralbankchef Erkki Liikanen veröffentlicht worden.
Darin wird empfohlen, dass Banken das Privatkundengeschäft mit Sparern vom spekulativen Bereich des Investmentbankings trennen. Eine ähnliche Regel hatte sich in den USA ab 1933 (Glass-Steagall-Act) bis zur Clinton-Administration in den 90er Jahren bewährt. Zuletzt wurden in der EU Geldinstitute nach Fehlspekulationen um Hunderte Milliarden Euro aus Steuergeldern gerettet, auch um ansonsten betroffene einfache Sparer zu schützen.
H.P. Martin, langjähriges Mitglied im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments, meint dazu:
"Der neue Bericht weist den richtigen Weg. Die EU-Kommission, die den Bericht in Auftrag gegeben hatte, spielt aber schon auf Zeit und will sich erst nach dem Aufbau einer zentralen Bankenaufsicht, die sicherlich noch bis 2014 dauern wird, darum kümmern.
Diese Verzögerung ist falsch, da nur eine Zerschlagung des bisherigen
Bankensystems wichtige Risiken abbauen kann, die uns in die gegenwärtige Finanzkrise geführt haben. Unzureichend ist auch, dass Geschäftsbanken und Investmentbanken erst getrennt werden sollen, wenn die riskante Sparte zehn Prozent der Bilanzsumme einer Bank übersteigt und damit das Universalbankmodell bestehen bleibt. Damit werden normale Geschäftskunden und auch Steuerzahler weiterhin in Mitleidenschaft gezogen, wenn sich Banken verspekulieren."
Bankensystems wichtige Risiken abbauen kann, die uns in die gegenwärtige Finanzkrise geführt haben. Unzureichend ist auch, dass Geschäftsbanken und Investmentbanken erst getrennt werden sollen, wenn die riskante Sparte zehn Prozent der Bilanzsumme einer Bank übersteigt und damit das Universalbankmodell bestehen bleibt. Damit werden normale Geschäftskunden und auch Steuerzahler weiterhin in Mitleidenschaft gezogen, wenn sich Banken verspekulieren."
Hier finden sie den Liikanen-Bericht zum herunterladen: Download
Meldung vom 2.10.2012
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