Sonntag, 22. Juli 2012

Hans-Peter Martin: Förderung von "Lindau 21"?


Hans-Peter Martin: Betrifft: Förderung von „Lindau 21“

Im Rahmen der Bahnachse München-Memmingen-Lindau-Bregenz-Zürich soll in Lindau-Reutin unter dem Titel „Lindau 21“ ein neuer Durchgangsbahnhof entstehen, welcher die Fahrtzeit zwischen München und Zürich deutlich reduzieren soll. Nach einem Volksentscheid im März 2012 soll der neue Bahnhof den alten Kopfbahnhof der Stadt als Hauptbahnhof ersetzen. Die Kosten für das Projekt werden Medienberichten zufolge auf etwa 65 Mio. EUR beziffert.

1. Wird das Projekt „Lindau 21“ mit europäischen Fördermitteln mitfinanziert? Wenn ja, in welcher Höhe werden Fördergelder für das Bahnhofsprojekt bereitgestellt?

2. Wird das Bahnhofsprojekt im Rahmen des TEN-T-Netzes der Europäischen Kommission geführt? Wenn ja, wird es dem Kernnetzwerk oder dem erweiterten Netzwerk zugeordnet?

3. Welchen wirtschaftlichen oder sozialen Nutzen verspricht sich die Kommission von dem Bahnhofsprojekt?

4. Mit welchen Fahrzeitverkürzungen rechnet die Kommission auf der Strecke München-Zürich?




28. Juni 2012
E-005394/2012

Antwort auf Hans-Peter Martin's Anfrage von Herrn Kallas (im Namen der Kommission)


1.-2. Der Abschnitt München-Memmingen-Lindau-Bregenz-Zürich ist Teil des bestehenden transeuropäischen Verkehrsnetzes und wurde auch in den Kommissionsvorschlag über neue Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) aufgenommen, der am 19.10.2011 angenommen wurde(1). Der Abschnitt wurde in das künftige Gesamtnetz eingegliedert. Der Kommissionsvorschlag durchläuft zurzeit das Mitentscheidungsverfahren und am 22.3.2012 wurde vom Rat eine „allgemeine Ausrichtung“ erreicht.

Für den sogenannten „Lindau 21“ gibt es keine Finanzierung durch TEN-V. Die deutschen Behörden können bei künftigen TEN-V-Aufforderungen Fördermittel beantragen, soweit dies mit den Zielen der zukünftigen Aufforderungen übereinstimmt. Die Auswahlkriterien für die künftigen Aufforderungen im Zuge der kommenden finanziellen Vorausschau werden von den Ergebnissen einer Reihe laufender Mitentscheidungsverfahren abhängen, darunter insbesondere die Fazilität „Connecting Europe“(2) und die Kommissionsvorschläge zu den Strukturfonds.

3.-4. Für alle Vorhaben, die von der Kommission kofinanziert werden sollen, muss eine positive Kosten-Nutzen-Analyse nachgewiesen werden. Es fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese Analyse durchzuführen.

Die Fahrtdauer ist ein wichtiges Element einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse. Ein Durchgangsbahnhof kann zu einer erheblichen Reduzierung der Fahrtzeiten führen. Allerdings spielen auch andere Faktoren wie das Signalgebungssystem, Betriebsvorschriften, Kapazitäten und die Geschwindigkeit eine wichtige Rolle für die Fahrtzeiten und müssen in die Analyse einbezogen werden.


(1) KOM(2011)650.
(2) KOM(2011)665.

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